Die Mittagsaufsicht dient als Aufsicht in der Überbrückung zwischen Vormittags- und Nachmittagsunterricht. Sie darf insgesamt für maximal vier Unterrichtsstunden und an höchstens zwei Tagen bis spätestens 14.55 Uhr in Anspruch genommen werden.

 

Sehr geehrte Erziehungsberechtigte!

Sie haben sich entschlossen, Ihr Kind in der kostenlosen Mittagsaufsicht am Schulschiff anzumelden. Damit die Organisation dieser Betreuung reibungslos klappt, bitte ich Sie, die folgenden Punkte genau durchzulesen. Hier erhalten Sie Antworten auf immer wieder gestellte Fragen sowie Tipps, die Sie beim Ausfüllen des beigelegten Formulars beachten müssen.

Wozu ist die Mittagsaufsicht gut?

  • In der Unterstufe dürfen sich die Kinder zwischen Vormittags- und Nachmittagsunterricht nicht unbeaufsichtigt im Schulschiff aufhalten. Daher müssen diese Kinder entweder in der Nachmittagsbetreuung oder in der Mittagsaufsicht angemeldet sein und diese besuchen. Werden diese beiden Möglichkeiten nicht genutzt, so müssen diese SchülerInnen das Schulgebäude in der unterrichtsfreien Zeit verlassen.

Was ist der Unterschied zwischen Mittagsaufsicht und Nachmittagsbetreuung?

  • Man sieht es schon am Namen: Es sind zwei unterschiedliche Systeme, die miteinander nichts zu tun haben. Ich bitte Sie daher inständig, bei Telefonaten, Entschuldigungen, … immer die richtige Bezeichnung zu verwenden, da sonst unnötige Mehrarbeit entsteht.
  • Die Mittagsaufsicht ist gratis und kann an zwei Tagen pro Woche bis spätestens 15.00 genutzt werden. An jedem dieser Tage sind maximal 2 Stunden Mittagsaufsicht möglich. Diese Aufsicht gibt es allerdings nur an den Tagen, an denen auch Nachmittagsunterricht stattfindet.

Was leistet die Mittagsaufsicht?

  • Diese Form ist für jene Schüler gedacht, die den Unterricht zwischen Vor- und Nachmittag überbrücken müssen, was vor allem für die Kinder der dritten und vierten Klassen interessant ist.
  • Sinn und Zweck ist es, dass diese Kinder in Klassenräumen beaufsichtigt werden. Bitte beachten Sie, dass es hier keine speziell betreuten HÜ-Zeiten wie in der Nachmittagsbetreuung gibt.

Gibt es eine Anmeldefrist?

  • Ja – aus organisatorischen Gründen muss es diese geben! Alle Kinder, die bis zum Erscheinen des fixen Stundenplans einen Anmeldezettel abgegeben haben, bekommen auf alle Fälle einen Platz. Wenn noch Restplätze vorhanden sind, werden diese innerhalb einer vereinbarten Frist vergeben – siehe übernächste Frage.

Wo wird das Anmeldeformular abgegeben?

  • Spätestens ab der zweiten Schulwoche liegen die Formulare an einem Tisch neben dem Eingang des Lehrerzimmers auf. Auf diesem Tisch befindet sich auch eine grüne Box, wo die ausgefüllten Zettel von den Kindern eingeworfen werden.

Wo kann man sich aktuelle Infos über die Mittagsaufsicht holen?

  • In den vergangenen Jahren wurden sämtliche Infos (Wann/ wo beginnt sie jetzt? An welchen Tagen gibt es noch freie Plätze? ...) auf grünen Zetteln in den Klassen aufgehängt. Da dieses System gute Dienste geleistet hat, wird es in diesem Schuljahr beibehalten.
  • Daher ist es wichtig, dass alle Kinder, die sich für die MA angemeldet haben, diese Infos auch lesen und die Eltern darüber informieren!

Wann beginnt der Betrieb?

  • Die Mittagsaufsicht beginnt frühestens erst dann, wenn der Stundenplan fixiert wurde. Vorher ist das aus organisatorischen Gründen nicht machbar und wird auch nicht so streng geahndet – d.h. die Kinder müssen bis dahin das Schulhaus nicht verlassen!

Wo findet die Mittagsaufsicht statt?

  • Der Betrieb findet in den Klassenzimmern neben dem Buffet auf der Landseite statt. Sie beginnt unmittelbar nach dem Vormittagsunterricht. Eine genaue Einteilung findet man dann an den farbigen Zetteln in den Klassen.

Wann ist man automatisch entschuldigt?

  • Da die Mittagsaufsicht nur zur Überbrückung dient, ist man automatisch entschuldigt, wenn der anschließende Nachmittagsunterricht entfällt. In allen anderen Fällen muss eine Entschuldigung abgegeben werden!

Wer bekommt die Entschuldigungen?

  • Da gibt es zwei Möglichkeiten:
    • Wenn die Mittagsaufsicht nicht besucht wird und Sie bereits vorab eine Entschuldigung geschrieben haben, soll sich Ihr Kind noch ein paar Minuten Zeit nehmen und in die Klasse, wo die Aufsicht stattfindet, gehen. Die Aufsichtsperson nimmt die Entschuldigung entgegen und trägt sie entsprechend ein.
    • Oder: Die Entschuldigungen müssen der Klassenbetreuerin bzw. dem Klassenbetreuer abgegeben werden! Prinzipiell kann man so wie bei versäumten Unterrichtstunden verfahren: formlos, auf einen Zettel, Anzahl der versäumten Mittagsaufsichtsstunden inkl. Datum und natürlich auch der Name des Kindes.

Welche „Spielregeln“ gelten?

  • Diese Aufsicht ist gratis – ein Grund, dass viele Eltern ihre Kinder nach dem Motto „Schaun wir mal..“ angemeldet haben.
  • Viele Kinder wussten darüber nach einigen Tagen darüber gar nicht mehr Bescheid oder haben im Laufe der Wochen immer wieder auf die Aufsicht „vergessen“. Dass es so nicht gehen kann, versteht sich von selbst. Sollte es sich herausstellen, dass Ihr Kind die Aufsicht doch nicht benötigt, so teilen Sie mir das auf schnellstem Wege mit (ein formloses Schreiben in die grüne Box werfen), damit ein dringend benötigter Platz frei wird.
  • Unentschuldigte Stunden werden genauso wie im Regelunterricht geahndet. Der Klassenbetreuer bekommt in Wochenabständen eine Übersicht der Fehlstunden.
  • Seit dem Schuljahr 2009/10 kann man die Nachmittagsbetreuung und die Mittagsaufsicht in Anspruch nehmen. In der Praxis kann diese Kombination problematisch werden.

Warum?

  • Die Nachmittagsbetreuung und die Mittagsaufsicht sind – wie die Namen schon sagen – zwei voneinander verschiedene Systeme, die miteinander nichts zu tun haben und somit auch unterschiedlich organisiert und verwaltet werden müssen!

Paradebeispiel: In der Nachmittagsbetreuung werden die Entschuldigungen von mir bearbeitet; in der Mittagsaufsicht werden sie beim Klassenbetreuer oder direkt beim diensthabenden Lehrer abgegeben.

Dass das immer wieder zu Missverständnissen seitens der Kinder und Eltern führt, liegt auf der Hand (Wo gebe ich jetzt was ab? Wo muss ich heute hingehen?).

  • Die Praxis hat gezeigt, dass die Mittagsaufsicht (geht bis maximal 15.00) für die Kinder der dritten und vierten Klasse ausreicht um die Zeit zwischen Vor- und Nachmittagsunterricht zu überbrücken. Diese „Gratis – Einheiten wurden sogar von zwei auf vier Stunden erweitert, was somit noch mehr Vorteile für alle, die Nachmittagsunterricht haben, mit sich bringt.

 

 

Tipps zum Ausfüllen des Anmeldezettels, den Ihr Kind mitgebracht hat:

  • Wenn ihr Kind in einem 2-Stunden-Loch die MA nicht benötigt und eventuell nach Hause fahren kann, so kreuzen Sie bitte auch hier die optimale Variante an. Diese Info erspart so manche Arbeit!

  • Ich als Organisator muss wissen, ob Ihr Kind am Schulschiff den Religionsunterricht besucht – das ist wichtig für die Planung. Achtung: Das ist keine An-/ Abmeldung vom Religionsunterricht, sondern nur eine wichtige Zusatzinformation!!

  • Sie brauchen keine Zeiten bzw. Tage am Formular angeben (wie auch, wenn der Stundenplan noch nicht fix ist). Es reicht, wenn Sie mir angeben, warum Ihr Kind die MA besucht (z.B.: Bewegung und Sport, technisches od. textiles Werken, Chor, Legasthenie, Fußball, Mathe Olympiade, …). So reservieren Sie einen Platz, bevor Sie den eigentlichen Stundenplan kennen. Sobald die Stundeneinteilung fixiert ist, werde ich als Organisator selbständig mit Ihren Angaben die richtigen Tage samt Zeiten wählen. Das bedeutet zwar Mehrarbeit für mich, ist aber im Endeffekt die bessere Variante.

Achtung!

Sollte es beim fixen Stundenplan dazu kommen, dass ihr Kind an 3 Tagen Nachmittagsunterricht hat, so gilt folgende Regelung: Die Mittagsaufsicht wird zuerst für den „regulären“ Nachmittagsunterricht verwendet – erst dann kommen die unverbindlichen Übungen an die Reihe. Daher sind die Freiräume am Anmeldeformular mit SEHR bzw. WENIGER wichtig gekennzeichnet.

Ein Beispiel bringt Klarheit:

Max besucht die unverbindlichen Übungen Computergrafik (ist für ihn SEHR wichtig) und Netzwerktechnik (ist für ihn WENIGER wichtig) und gibt diese auch am Formular auch so an. Beim fixen Stundenplan ergibt es sich aber, dass er auch an einem Nachmittag Bewegung und Sport (BSPK) stattfindet. Daher wird von mir ein MA-Nachmittag für BSPK verplant und der zweite Nachmittag – so wie am Formular gekennzeichnet – mit Computergrafik (ist ja SEHR wichtig). Netzwerktechnik (ist ja WENIGER wichtig) kann daher mit der MA nicht abgedeckt werden!

Dieses Infomaterial sollte aber alle Unklarheiten zum Thema Mittagsaufsicht beseitigt haben. Für eventuell noch auftretende Fragen stehe ich gerne telefonisch zur Verfügung! Emails können aus organisatorischen Gründen nicht bearbeitet werden!

mit freundlichen Grüßen,

Mag. Schandl, MA – Organisator