Information zu Religions- und Ethikunterricht
Ab September 2021 ist Ethik in der Oberstufe ein bedingter Pflichtgegenstand – nur für die, die es brauchen. Um die für dich relevante Situation anzuzeigen, klicke auf den Satz, der auf dich zutrifft:
⇨ Für mich ist der Ethikunterricht Pflichtgegenstand.▷ Ich bin ohne religiöses Bekenntnis.
Ich habe die Wahlmöglichkeit und kann am Ethikunterricht oder an einem Religionsunterricht meiner Klasse teilnehmen.
Wenn ich mich für Religionsunterricht entscheide, muss ich mich innerhalb der ersten fünf Tage des Schuljahres anmelden. Wenn ich teilnehme, ist dieser ein Freigegenstand. Der Pflichtgegenstand Ethik wird durch den Freigegenstand Religion ersetzt, dadurch wird der Freigegenstand aufstiegsrelevant.
⇨ Für mich ist der Ethikunterricht Pflichtgegenstand.▷ Ich gehöre einer eingetragenen Bekenntnisgemeinschaft an.
Ich habe die Wahlmöglichkeit und kann am Ethikunterricht oder an einem Religionsunterricht meiner Klasse teilnehmen.
Wenn ich mich für Religionsunterricht entscheide, muss ich mich innerhalb der ersten fünf Tage des Schuljahres anmelden. Wenn ich teilnehme, ist dieser ein Freigegenstand. Der Pflichtgegenstand Ethik wird durch den Freigegenstand Religion ersetzt, dadurch wird der Freigegenstand aufstiegsrelevant.
⇨ Für mich ist der Religionsunterricht meiner Religionsgemeinschaft Pflichtgegenstand, unabhängig davon, ob er an unserer Schule stattfindet oder an einer anderen. ▷ Ich gehöre einer anerkannten Kirche oder Religionsgesellschaft an.
Ich habe wie bisher das Recht, mich im Laufe der ersten fünf Tage des Schuljahres vom Religionsunterricht abzumelden. Dadurch wird der Pflichtgegenstand Religion durch Ethik ersetzt. Die Möglichkeit, eine Abmeldung zu widerrufen, gibt es nach dieser Frist nicht mehr.
Im Unterschied zu einer gewöhnlichen Fachwahl (wie bei Französisch oder Latein, Musik oder BE, …) fällt die Entscheidung jedes Schuljahr aufs Neue in der ersten Schulwoche, nicht vorher und auch nicht nachher.
Beides – Ethik oder Religion – kann zur mündlichen Matura gewählt werden. Allerdings muss man dazu diesen Gegenstand (also entweder Ethik oder Religion) in der Oberstufe jedes Schuljahr besucht haben. (Ist das nicht der Fall, kann man eine „Externistenprüfung“ über das/die versäumte/n Unterrichtsjahr/e ablegen – diese Möglichkeit gibt es allerdings nicht für die 8. Klasse.) Es gibt keine Verpflichtung, in allen vier Oberstufenjahren die gleiche Entscheidung zu treffen.
Hier findest du kurze Beschreibungen der Fächer Ethik und Religion: