Die Mittagsaufsicht dient als Aufsicht in der Überbrückung zwischen Vormittags- und Nachmittagsunterricht. Sie darf insgesamt für maximal vier Unterrichtsstunden und an höchstens zwei Tagen bis spätestens 14.55 Uhr in Anspruch genommen werden.

 

Sehr geehrte Erziehungsberechtigte!

Sie haben sich entschlossen, Ihr Kind in der kostenlosen Mittagsaufsicht am Schulschiff anzumelden. Damit die Organisation dieser Betreuung reibungslos klappt, bitte ich Sie, die folgenden Punkte genau durchzulesen. Hier erhalten Sie Antworten auf immer wieder gestellte Fragen sowie Tipps, die Sie beim Ausfüllen des Anmeldeformulars beachten müssen.

Wozu ist die Mittagsaufsicht gut?

  • In der Unterstufe dürfen sich die Kinder zwischen Vormittags- und Nachmittagsunterricht nicht unbeaufsichtigt im Schulschiff aufhalten. Daher müssen diese Kinder entweder in der Nachmittagsbetreuung oder in der Mittagsaufsicht angemeldet sein und diese besuchen. Werden diese beiden Möglichkeiten nicht genutzt, so müssen diese SchülerInnen das Schulgebäude in der unterrichtsfreien Zeit verlassen.

Was ist der Unterschied zwischen Mittagsaufsicht und Nachmittagsbetreuung?

  • Man sieht es schon am Namen: Es sind zwei unterschiedliche Systeme, die miteinander nichts zu tun haben. Ich bitte Sie daher inständig, bei Telefonaten, Entschuldigungen, … immer die richtige Bezeichnung zu verwenden, da sonst unnötige Mehrarbeit entsteht.
  • Die Mittagsaufsicht ist gratis und kann an zwei Tagen pro Woche bis spätestens 15.00 genutzt werden. An jedem dieser Tage sind maximal 2 Stunden Mittagsaufsicht möglich. Diese Aufsicht gibt es allerdings nur an den Tagen, an denen auch Nachmittagsunterricht stattfindet.

Was leistet die Mittagsaufsicht?

  • Diese Form ist für jene Kinder gedacht, die den Unterricht zwischen Vor- und Nachmittag überbrücken müssen, und an diesem Tag nicht in der Nachmittagsbetreuung angemeldet sind.
  • Sinn und Zweck ist es, dass diese Kinder in Klassenräumen beaufsichtigt werden. Bitte beachten Sie, dass es hier keine speziell betreuten HÜ-Zeiten wie in der Nachmittagsbetreuung gibt.

Gibt es eine Anmeldefrist?

  • Ja – aus organisatorischen Gründen muss es diese geben! Alle Kinder, die bis zum Erscheinen des fixen Stundenplans, das ist höchstwahrscheinlich der 18. September 2026, einen korrekt ausgefüllten Anmeldezettel abgegeben haben, bekommen auf alle Fälle einen Platz. Wenn noch Restplätze vorhanden sind, werden diese innerhalb einer vereinbarten Frist vergeben – siehe übernächste Frage.

Wo wird das Anmeldeformular abgegeben?

  • Spätestens ab der zweiten Schulwoche liegen die Formulare an einem Tisch neben dem Eingang des Lehrerzimmers auf. Auf diesem Tisch befindet sich auch eine grüne Box, wo die ausgefüllten Zettel von den Kindern eingeworfen werden.

Wo kann man sich aktuelle Infos über die Mittagsaufsicht holen?

  • In den vergangenen Jahren wurden sämtliche Infos (Wann/ wo beginnt sie jetzt? An welchen Tagen gibt es noch freie Plätze? ...) auf grünen Zetteln in den Klassen aufgehängt. Da dieses System gute Dienste geleistet hat, wird es in diesem Schuljahr beibehalten.
  • Daher ist es wichtig, dass alle Kinder, die sich für die MA angemeldet haben, diese Infos auch lesen und die Eltern darüber informieren!

Wann beginnt der Betrieb?

  • Der Start für die Mittagsaufsicht wird höchstwahrscheinlich der 28. September 2026 sein. Vorher ist das aus organisatorischen Gründen nicht machbar und wird auch nicht so streng geahndet – d.h. die Kinder müssen bis dahin das Schulhaus nicht verlassen!

Wo findet die Mittagsaufsicht statt?

  • Der Betrieb findet in den Klassenzimmern neben dem Buffet auf der Landseite statt. Sie beginnt unmittelbar nach dem Vormittagsunterricht. Eine genaue Einteilung findet man dann auf den grünen Zetteln in den Klassen.

Wann ist man automatisch entschuldigt?

  • Da die Mittagsaufsicht nur zur Überbrückung dient, ist man automatisch entschuldigt, wenn der anschließende Nachmittagsunterricht entfällt. In allen anderen Fällen muss eine Entschuldigung abgegeben werden!

Wer bekommt die Entschuldigungen?

  • Da gibt es zwei Möglichkeiten:
    • Wenn die Mittagsaufsicht nicht besucht wird und Sie bereits vorab eine Entschuldigung geschrieben haben, soll sich Ihr Kind noch ein paar Minuten Zeit nehmen und in die Klasse, wo die Aufsicht stattfindet, gehen. Die Aufsichtsperson nimmt die Entschuldigung entgegen und trägt sie entsprechend ein.
    • Oder: Die Entschuldigung muss der Klassenbetreuerin bzw. dem Klassenbetreuer abgegeben werden! Prinzipiell kann man so wie bei versäumten Unterrichtstunden verfahren: formlos, auf einen Zettel, Anzahl der versäumten Mittagsaufsichtsstunden inkl. Datum und natürlich auch der Name des Kindes.

 

Welche „Spielregeln“ gelten?

  • Diese Aufsicht ist gratis – ein Grund, dass viele Eltern ihre Kinder nach dem Motto „Schaun wir mal..“ angemeldet haben.
  • Viele Kinder wussten darüber nach einigen Tagen darüber gar nicht mehr Bescheid oder haben im Laufe der Wochen immer wieder auf die Aufsicht „vergessen“. Dass es so nicht gehen kann, versteht sich von selbst. Sollte es sich herausstellen, dass Ihr Kind die Aufsicht doch nicht benötigt, so teilen Sie mir das auf schnellstem Wege mit (ein formloses Schreiben in die grüne Box werfen), damit ein dringend benötigter Platz frei wird.
  • Unentschuldigte Stunden werden genauso wie im Regelunterricht geahndet. Der Klassenbetreuer bekommt in Wochenabständen eine Übersicht der Fehlstunden.
  • Seit dem Schuljahr 2009/10 kann man die Nachmittagsbetreuung und die Mittagsaufsicht in Anspruch nehmen. In der Praxis kann diese Kombination problematisch werden.

Warum?

  • Die Nachmittagsbetreuung und die Mittagsaufsicht sind – wie die Namen schon sagen – zwei voneinander verschiedene Systeme, die miteinander nichts zu tun haben und somit auch unterschiedlich organisiert und verwaltet werden müssen!
    Paradebeispiel: In der Nachmittagsbetreuung werden die Entschuldigungen von mir bearbeitet; in der Mittagsaufsicht werden sie beim Klassenbetreuer oder direkt beim diensthabenden Lehrer abgegeben.
    Dass das immer wieder zu Missverständnissen seitens der Kinder und Eltern führt, liegt auf der Hand (Wo gebe ich jetzt was ab? Wo muss ich heute hingehen?).
  • Die Praxis hat gezeigt, dass die Mittagsaufsicht (geht bis maximal 15.00) für die Kinder der dritten und vierten Klassen ausreicht um die Zeit zwischen Vor- und Nachmittagsunterricht zu überbrücken. Diese „Gratis – Einheiten wurden sogar von zwei auf vier Stunden erweitert, was somit noch mehr Vorteile für alle, die Nachmittagsunterricht haben, mit sich bringt.

  

Tipps zum Ausfüllen des Anmeldezettels, den Ihr Kind für Sie mitgebracht hat:

  • Bitte geben Sie den VOLLSTÄNDIGEN Namen Ihres Kindes und die Klasse an!

 

  • Wenn ihr Kind in einem 2-Stunden-Loch die MA nicht benötigt und eventuell nach Hause fahren kann, so kreuzen Sie bitte auch hier die optimale Variante an. Diese Info erspart so manche Arbeit bei der Organisation!

  • Ich als Organisator muss wissen, ob Ihr Kind am Schulschiff den Religionsunterricht besucht – das ist wichtig für die Planung. Achtung: Das ist keine An-/ Abmeldung vom Religionsunterricht, sondern nur eine wichtige Zusatzinformation!! Bitte auch hier entsprechend ankreuzen!

  • Wenn Ihr Kind in diesem Schuljahr auch in der Nachmittagsbetreuung angemeldet ist, kreuzen Sie bitte das auch an!

 

  • Jetzt kommt der wichtigste Teil:
    • Es kann sein, dass Ihr Kind bereits in der ersten Klasse an einem Tag regulären Nachmittagsunterricht hat (z.B. Mathematik, ...). Das ist in dem Stundenplan, den Ihr Kind bekommt, auch sichtbar. Diese Information brauchen Sie mir nicht angeben, denn das sehe ich bei meiner Planung. An diesem Tag wird ihr Kind automatisch für die MA verplant!
    • Wenn Sie Ihr Kind auch noch zusätzlich für einen Freigegenstand / unverbindliche Übung angemeldet haben, dann müssen Sie das am Anmeldeformular in der dafür vorgesehenen Zeile hinschreiben, denn das sehe ich höchstwahrscheinlich noch nicht im fixen Stundenplan Ihres Kindes!

Ja, Sie haben richtig gelesen:
Wenn ich die fixe Einteilung für die Mittagsaufsicht vornehme, schaue ich mir von jedem(!) Kind, das ein richtig ausgefülltes Formular abgegeben hat, im WEBUNTIS den Stundenplan an – das sind etwa 350(!) Anmeldungen. In diesen Stundenplänen sehe ich den regulären Nachmittagsunterricht automatisch, aber eben noch nicht den zusätzlichen Freigegenstand /die zusätzliche Unverbindliche Übung! Deshalb müssen Sie mir das angeben.
Wenn Ihr Kind keinen Freigegenstand / unverbindliche Übung besucht, dann kreuzen Sie bitte die entsprechende Zeile an. 

  • Achtung: Diese Mittagsaufsicht gibt es nur an zwei Tagen. Ein Tag wird automatisch für den regulären Nachmittagsunterricht verplant, deshalb kann nur der zweite Tag für eine unverbindliche Übung / einen Freigegenstand verwendet werden! Sollte Ihr Kind mehrere Freigegenstände/ unverbindliche Übungen besuchen, so kann das mit der Mittagsaufsicht nicht abgedeckt werden!

Dieses Infomaterial sollte alle Unklarheiten zum Thema Mittagsaufsicht beseitigt haben. Für eventuell noch auftretende Fragen stehe ich gerne telefonisch zur Verfügung! Emails können aus organisatorischen Gründen nicht bearbeitet werden!

mit freundlichen Grüßen,

Mag. Schandl, MA – Organisator